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   BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 238/02   

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https://dejure.org/2002,10295
BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 238/02 (https://dejure.org/2002,10295)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 6 AZR 238/02 (https://dejure.org/2002,10295)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 6 AZR 238/02 (https://dejure.org/2002,10295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Untersuchungspflicht des Revisionsgerichts bei einer einseitigen Erledigungserklärung - Vorliegen eines zur Erledigung der Rechtssache führendes Ereignis - Höhe der Überbrückungshilfe bei Nichtgewährung oder nur teilweiser Gewährung von Arbeitslosenhilfe - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Überbrückungsbeihilfe bei Bezug von Arbeitslosenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 238/02
    Erledigend kann ein Ereignis sein, das den Kläger rechtlich daran hindert, die begehrte Rechtsfolge, die bisher zulässige oder begründete Klageforderung weiter geltend zu machen (BGH 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588; BAG 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 - NZA 1985, 635) .
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 238/02
    Selbst wenn man - entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 7. September 2000 (- B 7 AL 72/99 R - SozR 3-4220 § 11 Nr. 3) annähme, die Kürzung der Arbeitslosenhilfe durch die Bundesanstalt für Arbeit ab dem 1. April 1997 sei zu Recht erfolgt, war die Klage von Anfang an unbegründet.
  • BAG, 06.11.1984 - 1 ABR 61/81

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Rechtsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 238/02
    Erledigend kann ein Ereignis sein, das den Kläger rechtlich daran hindert, die begehrte Rechtsfolge, die bisher zulässige oder begründete Klageforderung weiter geltend zu machen (BGH 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588; BAG 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 - NZA 1985, 635) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2000 - 3 Sa 1283/99
    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 238/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. März 2000 - 3 Sa 1283/99 - wird zurückgewiesen.
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